Walter Benjamin-Programm
Bereits seit Dezember 2015 unterstützt die DFG Wissenschaftler*innen aus allen Regionen der Welt, die aus ihren Heimatländern flüchten mussten. Die geflüchteten Forscher*innen können ein eigenes Forschungsvorhaben, das sie in Deutschland durchführen wollen, über das Walter Benjamin-Programm (Walter Benjamin-Stelle) beantragen.
Unkomplizierte Antragstellung
In der Regel können Wissenschaftler*innen nur in ihrer frühen Postdoktoranden-Phase einen Antrag für dieses Programm einreichen. Und sie müssen ihren aufenthaltsrechtlichen Status nachweisen. Beide Voraussetzungen hebt die DFG in der akuten Krisensituation nun auf.
Die „kurzfristige Integration in das deutsche Wissenschaftssystem soll die Kontinuität ihrer wissenschaftlichen Arbeit ermöglichen“, heißt es dazu in der DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 17 vom 3. März 2022.
Zweijährige Förderung
Wer in das Programm aufgenommen wird, kann sich über eine bis zu zweijährige Förderung freuen. Laut DFG bietet es „die Chance, Erfahrungen durch die selbstständige Betreuung eines Forschungsprojekts an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland zu gewinnen, die für nächste Schritte der weiteren Etablierung im deutschen Wissenschaftssystem die erforderliche Grundlage bilden.“
Gleichzeitig kommen die Antragstellenden in den Genuss von Maßnahmen zur Karriereunterstützung an der Gasteinrichtung.
Weitere Fördermöglichkeiten
Darüber hinaus weist die DFG auch auf andere Fördermöglichkeiten für geflüchtete Wissenschaftler*innen hin:
Zusatzanträge stellen
In vielen DFG- Schwerpunktprogramm und -Forschungsgruppen ist es möglich, Zusatzanträge zu stellen. Dadurch können geflüchtete Wissenschaftler*innen in laufende DFG-Projekte eingebunden werden, von der wissenschaftlichen Hilfskraft über die Doktorand*in bis hin zur Professor*in.
„Diese Anträge können dadurch begründet werden, dass für den weiteren Verlauf eines Projektes nun Personen zur Verfügung stehen, durch deren Mitarbeit zusätzliche Impulse für die wissenschaftlichen Arbeiten im Projekt ausgehen“, schlägt die DFG auf ihrer Webseite zum Thema „Geflüchtete Forschende“ vor.
Die Zusatzanträge können laut DFG auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Flüchtlinge in das Projekt ermöglichen. Das sind vor allem Gästemittel, Personalstellen oder das Mercator-Modul. Mercator soll sicherstellen, dass die geflüchteten Wissenschaftler*innen eine Vergütung erhalten, die sich nach ihrer wissenschaftlichen Qualifikation richtet.
„Die Anträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne CV und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten“, betont die DFG.
Ins Graduiertenkolleg aufnehmen
Geflüchtete Wissenschaftler*innen können laut DFG auch direkt in Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen und anderen DFG-geförderten Verbundprojekten gefördert werden. Dafür brauche es keine Zusatzanträge, die Maßnahmen könnten aus den bereits bewilligten Mitteln finanziert werden. Zum Beispiel könnten Geflüchtete mit einem Bachelor- oder vergleichbarem Abschluss direkt ein Qualifizierungsstipendium für eine spätere Promotion erhalten oder direkt in ein Graduiertenkolleg aufgenommen werden.
Forschungsgelder nutzen
Sonderforschungsbereiche und Exzellenzcluster ermuntert die DFG dazu, die bereits bewilligten Forschungsgelder auch für die Einbindung von Geflüchteten zu nutzen. Mit den Pauschalen könnten sie flexibel, eigenverantwortlich und unmittelbar bedarfsgerecht reagieren.
Mehr Informationen:
- DFG- Information für die Wissenschaft Nr. 17 vom 3. März 2022: https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2022/info_wissenschaft_22_17/index.html
- Informationen der DFG für geflüchtete Forschende: www.dfg.de/gefluechtete_forschende
Elke Zapf